01.02.2025
Wir bieten die rechtssicher Umsetzung des BEM jetzt auch als Dienstleistung an.
Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden zu erhalten oder wiederherzustellen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dies gilt sowohl betriebs- und volkswirtschaftlich als auch sozialpolitisch. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des schon spürbaren Fachkräftemangels ist dies ein immer wichtiger werdendes Handlungsfeld.
Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ist die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von besonderer Bedeutung. Das gilt auch für Beschäftigte mit vorübergehenden oder dauerhaften krankheitsbedingten Einschränkungen. Genau an diesem Punkt setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an. Kernanliegen des BEMs ist es, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, eine Wiedereingliederung zu erreichen und Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten.
BEM wurde bereits im Jahr 2004 etabliert. Arbeitgebende müssen BEM seitdem verpflichtend anbieten, sofern Beschäftigte in einem 12-Monats-Zeitraum länger als sechs Wochen wiederholt oder am Stück arbeitsunfähig waren. Die Annahme des BEM-Angebots durch die beschäftigte Person ist freiwillig.
Ungeachtet der gesetzlichen Regelung wirft BEM in Betrieben immer noch Fragen auf, die oft dazu führen, dass BEM-Verfahren nicht oder nicht hinreichend umgesetzt werden.