Schutzrechte – Veranstaltungstitel
Wer bei uns seine Weiterbildung zur Fachkraft für psychosoziale Unterstützung absolviert hat, der weiß, dass wir sehr großen Wert auf eine qualitative hochwertige Leistung legen. Diese entsprechen auch den aktuellen Qualitätsstandards und Leitlinien in diesem Bereich.
Diesen Standard können wir nur halten, wenn wir wissen, wer und wie diese Weiterbildung durchgeführt wird. Leider gibt es aber immer auch mal Anbieter, die auf der Basis unseres Konzeptes, andere Interessen haben.
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
* Fachkraft für psychosoziale Unterstützung
* Fachkraft für psychosoziale Unterstützung im Gesundheitswesen
* Fachkraft für psychosoziale Unterstützung im Unternehmen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Dieser Anspruch wurde jetzt auch im Titelschutz-Magazin (Ausgabe Nr. 111 – 03/2024) veröffentlicht.