Hier findet Ihr passende Ansprechpartner.

Kinder und Jugendliche mit Sorgen oder in Not können Rat, Hilfe und Unterstützung bei verschiedenen Beratungsangeboten online oder telefonisch bekommen. Die Beratungsangebote und Hilfen per Telefon, Chat oder Mail sind anonym und kostenfrei.

Das Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer ist anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz erreichbar: 116 111

  • montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr sowie
  • über Mail oder
  • über Chat.

Die Beraterinnen und Berater helfen bei allen Problemen, wie zu Beispiel: Stress mit Eltern, Freunden oder Mitschülern, Mobbing oder Abzocke im Internet oder in der Schule, Angst, Missbrauch, Essstörungen, Depression oder Sucht.

Ein Anruf bei der „Nummer gegen Kummer“ ist anonym und wird vertraulich behandelt. Das bedeutet auch, dass das Gespräch nicht auf der Telefonrechnung erscheint.

Die bke-Jugendberatung hilft bei kleinen und großen Sorgen, zum Beispiel bei Streit und Ärger mit den Eltern, mit Freunden, in der Schule oder bei Liebeskummer. Bei der bke-Jugendberatung können sich Jugendliche mit erfahrenen Beraterinnen und Beratern oder anderen Jugendlichen austauschen. Die bke-Jugendberatung ist anonym, kostenfrei und datensicher.

Der Austausch ist möglich:

  • per Mail
  • per Einzelchat
  • in Gruppenchats
  • in verschiedenen Themen-Foren

Kinder und Jugendliche in einer Krise können bei JugendNotmail eine vertrauliche, kostenlose und professionelle Online-Beratung bekommen. Die Beraterinnen und Berater aus den Bereichen Psychologie und Sozialpädagogik bieten Hilfe bei Themen wie Depression, Selbstverletzung, Suizidgedanken, Gewalt, Mobbing, Missbrauch, familiäre Probleme oder Essstörungen.

Die Beratung ist möglich:

  • per E-Mail
  • im Gruppenchat oder
  • in offenen Foren.

Beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch finden Kinder und Jugendliche Hilfe: kostenfrei, vertraulich und anonym. Das Team aus psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften berät zu Themen wie Miese Anmache, Mobbing in der Schule, sexueller Missbrauch, Cybermobbing, ungewollte Zusendung von Pornos, Sexting oder andere sexuelle Übergriffe.

Die Beratung ist möglich:

  • per Telefon: 0800 22 55 530 montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr oder
  • per Online-Beratung über Mail oder Chat.

Das Projekt Pausentaste unterstützt junge Pflegende mit gezielter Beratung und Information.

Unter der Nummer 116 111 erreichen ratsuchende Kinder und Jugendliche die Hotline von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. Das Beratungsangebot ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Auch Chat-Beratung ist möglich.

Auf Sofahopper.de finden junge Menschen Hilfe, die wohnungslos sind oder Gefahr laufen, ihre Bleibe zu verlieren. Per Chat oder per Mail gibt es Beratung bei familiären oder schulischen Sorgen, beim Umgang mit Behörden, Schulden oder gesundheitlichen Problemen. Die Beraterinnen und Berater können auch juristische Hilfe geben, unterstützen, wenn kurzfristig ein Personalausweis benötigt wird oder eine Postadresse für Briefe vom Amt. Das Angebot ist für Minderjährige und junge Volljährige bis zum 27. Geburtstag.

Auf jmd4you finden jungen Menschen mit Migrationshintergrund Hilfe und Beratung in verschiedenen Sprachen. Bei dem Angebot der Jugendmigrationsdienste stehen JMD-Beraterinnen und JMD-Berater für Online-Fragen zur Verfügung. Das Angebot ist kostenfrei und anonym. Zudem gibt es ein Forum zum Austausch.

Nach dem Kinder- und Jugendhilferecht gelten Personen zwischen 18 und 27 Jahren als „junge Volljährige“. In der Regel erhalten junge Volljährige nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Hilfeleistungen – in begründeten Ausnahmefällen auch länger. Den Antrag müssen sie selbst stellen.

Hilfe für junge Volljährige soll dann gewährt werden, wenn eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Anhaltspunkte für einen solchen Hilfebedarf können beispielsweise sein:

  • Auftreten von einem oder mehreren Lebensereignissen, die als Belastung erlebt werden
  • Keine ausreichende Unterstützung aus dem lebensweltlichen Kontext des jungen Menschen

Der sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes stellt den Hilfebedarf fest. Die Hilfe ist eine „Soll-Vorschrift“ und darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Die Art der Hilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen und umfassen den Katalog der Hilfen zur Erziehung.

Die Ehe-Familien- und Lebensberatungsstellen sind bundesweit aufgestellt und in der Regel in Trägerschaft der evangelischen oder katholischen Kirche, aber für jeden offen, unabhängig von seiner Konfession. In diesen Beratungsstellen geht es um Klärung von Lebensfragen und auch Krisen, Probleme in der Partnerschaft, Erziehungsfragen oder Gewalt in der Ehe. Die Berater unterstützen die Hilfesuchenden dabei einen geeigneten Weg aus der Krise zu finden und begleiten bei der Findung und Umsetzung von individuellen Lösungsstrategien.

Die Ehe- und Familienberatung berät bei Fragen rund um:

  • Ehe, Partnerschaft und Familie
  • Erziehung
  • Trennung und Scheidung

Bei der Bewältigung von akuten Krisensituationen wie zum Beispiel Konflikten in der Partnerschaft, hilft die Paar- Beratung. Zu Erziehungsfragen oder bei Problemen in der Familie können sich Kinder und Jugendliche sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte an eine der über 1000 staatlichen und kirchlichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden. Die Beratung ist kostenfrei und streng vertraulich. Hier können Sie eine passende Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.

Sind minderjährige Kinder von einer Trennung oder einer Scheidung betroffen, beraten auch die zuständigen Jugendämter oder freie Träger der Kinder – und Jugendhilfe. Im Interesse des Wohls der Kinder und Jugendlichen und der Eltern selbst, dient die Beratung folgenden Zielen:

  • Elternverantwortung für das Kind oder den Jugendlichen bei Trennung oder Scheidung fördern und wahren

Um Eltern auf dem Weg ins Familienleben zu begleiten und ihnen Sicherheit im Umgang mit ihrem Kind zu vermitteln, gibt es eine Vielzahl von Angeboten. Dazu gehören:

  • Elternkurse
  • Eltern-Kind-Treffs
  • Beratung für junge Familien in schwierigen Lebenslagen
  • Spielkurse, Singkurse und Bewegungskurse
  • Angebote freier und kirchlicher Träger

Weitere Informationen

  • DAJEB-Beratungsführer: Beratungsstellen in Ihrer Nähe

Der Besuch einer Selbsthilfegruppe und der Austausch mit anderen kann für psychisch erkrankte Menschen eine große Hilfe sein. Bundesweit sind 300 Selbsthilfe-Kontaktstellen tätig, die mit ihrem Beratungsangebot auch für seelisch erkrankte oder Menschen in Lebenskrisen zuständig sind. Weitere Informationen und Kontaktdaten von Selbsthilfe-Kontaktstellen und Selbsthilfegruppen sind zu finden unter:

www.nakos.de

Auf dem Familienportal informieren wir Sie darüber, welche staatlichen Familienleistungen es gibt.

Familienleistungen sind finanzielle Hilfen für Familien  wie das Kindergeld oder das Elterngeld. Dazu gehören aber auch Regelungen und Gesetze, die Familien anderweitig unterstützen. Das sind zum Beispiel der Mutterschutz oder die Elternzeit.

Für Fälle, in denen Sie sich nicht an eine Beratungsstelle wenden wollen, aber trotzdem einen Rat einholen möchten, gibt es das Elterntelefon. Ziel des Elterntelefons ist es, den verständnisvollen und partnerschaftlichen Umgang zwischen Kindern und Eltern zu fördern und zu unterstützen.

Spontane Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter der folgenden kostenfreien Nummer:

  • 0800 111 0 550

Telefonzeiten:

  • Montag bis Freitag: 9 bis 17 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 9 bis 19 Uhr

Das Elterntelefon ist ein Angebot des Vereins Nummer gegen Kummer e.V. und wird vom Bundesfamilienministerium gefördert.

Auf der Online-Plattform Elterncampus des Deutschen Roten Kreuzes können sich junge Eltern über die Themen Geburt und die Zeit danach informieren. Zudem bietet das DRK verschiedene Online-Kurse sowie einen Raum für Austausch mit der Kursleitung und anderen Eltern.

Informationen rund um die Erziehung und Entwicklung von Kindern aller Altersstufen bieten verschiedene Elternbriefe. Die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung (ANE) begleiten Sie von der Geburt Ihres Kindes bis zu seinem achten Lebensjahr. Sie erhalten die Briefe passend zum Alter Ihres Kindes per Post zugesendet.

Zu gesundheitlichen Themen und die Themen sowie zur Früherkennung und U-Untersuchungen informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA)in Elternbriefen per E-Mail.

Hier erfahren Sie mehr zu diesen und weiteren Elternbriefen und wie Sie diese abonnieren können.

Über den Online-Beratungsführer der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB) können Sie mittels Orts- oder Postleitzahlenangabe nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen. Aus den Bereichen Ehe-, Familien- und Schwangerschaftsberatung sind bundesweit rund 14.700 Beratungsstellen registriert. Zudem finden Sie in der Datenbank Notdienste, Frauenhäuser sowie Stellen der Krisen-, Sucht-, Schulden- oder Lebensberatung.

In Deutschland gibt es mehr als 1000 Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Auf ihrer Internetseite bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) eine Beratungsstellensuche an, mit der Sie eine Einrichtung in Ihrer Nähe finden können.

Sie können zudem die Online-Beratung der bke nutzen, sich in Chats und Foren mit anderen Eltern oder Fachkräften austauschen oder eine kostenlose Einzelberatung erhalten. Das Angebot ist gebührenfrei, anonym und jederzeit abrufbar. Auch Kinder und Jugendliche können die Online-Beratung nutzen.

Unterstützung gibt es auch, wenn sie im Zusammenhang mit familiären Belastungen ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten haben oder auch schon krank sind. Eine Kur in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes ermöglicht Müttern, Vätern oder pflegenden Angehörigen zusammen mit ihren Kindern oder auch ohne die Kinder eine Auszeit vom Alltag.

Kraft tanken können Familien auch bei einem Urlaub in einer Familienferienstätte in Deutschland. Hier gibt es in den Ferienzeiten Freizeitaktivitäten und Kinderbetreuung sowie Bildungsangebote für Groß und Klein. Willkommen sind alle Familien, insbesondere aber Familien mit kleinem Einkommen und mit behinderten oder pflegebedürftigen Kindern. Bei Interesse können Sie sich gerne an die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wenden.

Bei bestimmten Erkrankungen können Sie für ihr Kind eine Reha-Maßnahme beantragen, um chronischen Krankheiten und langfristigen Folgen vorzubeugen. Die Kosten dafür übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Eine Reha zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes zu verbessern oder wieder ganz herzustellen, damit es wieder voll an der Schule und im Familienalltag teilnehmen kann.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Familienbildung fördert die elterliche Erziehungskompetenz. Sie soll dazu beitragen, dass Erziehung, Beziehungen und das Zusammenleben in Familien besser gelingen. Denn das Fundament für ein selbstbestimmtes Leben wird in der Familie gelegt. Eltern geben ihren Kindern Liebe, Halt und Anregungen; sie sind Vorbild und sicherer Hafen zugleich. Das fordert viele Eltern heraus. Im Familienalltag stellen sich Mütter und Väter mit jedem Entwicklungsschritt des Kindes Fragen – nicht immer finden sie Antworten in der Familie oder im Freundeskreis.

Eltern können auf ein breites Spektrum an Familienbildungs- und Beratungsangeboten von verschiedenen Institutionen und Trägern zurückgreifen. Angeboten wird eine breite Palette von Kursen, Veranstaltungen und Begegnungsmöglichkeiten.

Fachleute aus der Familienbildung vermitteln Alltagskompetenzen für verschiedene Familienphasen, wie etwa:

  • zum Elternwerden
  • zum Leben mit Klein- und Schulkindern
  • zu den Übergängen von der Familie in die erste Betreuung oder nächste Schule

Sie können Hinweise geben, wie und wo Eltern Hilfe und Beratung in Krisen oder bei Problemen finden können, zum Beispiel bei:

  • Schulden
  • Trennung der Eltern
  • Erziehungsproblemen
  • Gewalt

Weitere Themen sind:

  • Förderung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Geburt, Elternschaft und Familienleben
  • Musische und kulturelle Bildung
  • Ernährung, Bewegung
  • Freizeitangebote

Eltern finden Angebote der Familienbildung in:

  • Familienbildungsstätten
  • Elternschulen
  • Mütterzentren
  • Familienzentren
  • Eltern-Kind-Zentren
  • Häusern der Familie
  • Mehrgenerationenhäusern

Zuständig für die Familienbildung nach § 16 Abs. 1 SGB VIII (Bundesgesetz) sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Über das Portal der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (www.dajeb.de) sind verschiedene Arten von Beratungsstellen zu den jeweiligen Orten oder der genauen Postleitzahl aufzufinden.

https://www.dajeb.de

Die Sozialpsychiatrischen Dienste (SPDi) sind Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und als solches bei den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. In der Regel findet man sie über die Örtlichen Gesundheitsämter.

SPZ bieten auch eine niederschwellige Beratung für Menschen mit psychischen Problemen an. Ein zeitnaher Gesprächstermin ist in der Regel möglich. Diese Art der Beratung ist keine Therapie, sondern dient der Information über die Erkrankung, als erste Entlastung und Krisenintervention, der Weitervermittlung in adäquate Hilfsangebote und bietet eine psychosoziale Kurzzeitberatung, um die Zeit zum Therapiebeginn zu überbrücken. Da die SPZ bei verschiedenen Trägern und nicht einheitlich organisiert sind, empfiehlt es sich über eine Suchmaschine nach dem Stichwort „Sozialpsychiatrisches Zentrum“ und dem jeweiligen Ort zu suchen.

Wenn Sie Schulden haben oder in einer wirtschaftlichen Notlage sind, dann können Sie sich bei einer Schuldnerberatungsstelle professionellen Rat holen. Je schneller Sie sich Hilfe holen, desto besser kann Ihnen die Beraterin oder der Berater dabei helfen, einen Weg aus der Krise zu finden.

Eine Schuldnerberatungsstelle unterstützt Sie dabei, einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Dabei steht im Vordergrund, dass Ihre Einnahmen und Ausgaben wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden und dass Sie sich so schnell wie möglich mit Ihren Gläubigern einigen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wenn Sie überschuldet sind oder einen sozialen Abstieg befürchten, können Sie sich an Ihr Jobcenter, Ihr Sozialamt, ,Ihre Kommune oder eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle wenden. Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Ihrem Umkreis können Sie anonym und entgeltfrei auf der vom Bundesfamilienministerium beauftragten Internetseite www.vz-schuldnerberatung.de via Umkreissuche finden. Die Bundesregierung bietet zudem den Ratgeber „Schulden abbauen – Schulden vermeiden“ zum Download an.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es bundesweit keine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme der Schuldnerberatung gibt. Lassen Sie sich sicherheitshalber immer vor Beginn der Beratung aufklären, inwiefern Kosten auf Sie zukommen könnten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Informationsseiten der Polizei zum Thema Kreditbetrug.

Es gibt auch Beratungsstellen, die Sie unterstützen, wenn Sie in einem sogenannten Verbraucher-Insolvenzverfahren sind. Die Beraterin oder der Berater hilft Ihnen dann dabei, Ihre restlichen Schulden zu tilgen und sich möglicherweise von übrig gebliebenen Verbindlichkeiten zu befreien. Denn auch bei wiedererlangter Schuldenfreiheit ist es möglich, dass noch bestehende Verträge (zum Beispiel Handyverträge) künftig Kosten verursachen können.

Wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie Ihre Wohnung verlieren. Mietschulden können unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie sich an Ihr Jobcenter wenden. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihr Sozialamt. Wichtig ist in beiden Fällen, dass Sie sich so früh wie möglich beraten lassen.

Auch die Verbraucherzentralen sind ein guter Ansprechpartner. Dort erhalten Sie unter anderem:

  • Informationen zu Krediten, Waren, Dienstleistungen und Reklamationen,
  • eine Finanzberatung und
  • oft auch eine Rechtsberatung.

Die Telefonnummer und Adresse der nächst gelegenen Verbraucherzentrale finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

Diese neue Art der Beratungsstelle soll flächendeckend die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken und vor Beantragung von Leistungen, unabhängig von Interessen von Leistungsträgern und Leistungsanbietern, Menschen beraten und informieren. Für seelisch erkrankte Mitarbeiter könnte die EUTB eine gute Anlaufstelle sein, um zu prüfen, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eventuell in Frage kommen bzw. welche anderen Beratungsstellen noch weiter unterstützen könnten. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die PEER-Beratung, d.h. in vielen EUTB beraten Betroffene andere Betroffene. Eine Beratung auf Augenhöhe aufgrund ähnlich gemachter Erfahrungen.  Über die jeweilig zuständige EUTB können sich Interessierte über www.teilhabeberatung.de informieren.

(Gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Träger der Sozialhilfe usw.) Viele Menschen mit einer psychischen Erkrankung wissen nicht, dass es über die Rehabilitationsträger und auch die Integrationsämter einige Leistungen gibt, die beantragt werden können und zur Stabilisierung und zur Sicherung der eigenen Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit beitragen können. Nur im Zusammenspiel zwischen betroffenem Mitarbeiter, einem offenen Arbeitgeber und der Gewährung von Unterstützungsleistungen durch die Rehabilitationsträger und Integrationsämter lassen sich gute, tragfähige und nachhaltige Lösungen finden.

Damit Menschen mit (psychischen) Erkrankungen am Arbeitsleben dauerhaft teilhaben können, benötigen sie teilweise noch weitere Hilfe und Unterstützung. Die gesetzliche Grundlage der sogenannten LTA-Leistungen der Rehabilitationsträger sind in §49 SGB IX geregelt. Es umfasst in der Regel Hilfsmittel bzw. Geräte, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt sind. Des Weiteren können auch Maßnahmen zur beruflichen Anpassung oder Weiterqualifizierung finanziert werden, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit erhalten werden kann.

Das Integrationsamt zählt nicht zu den Rehabilitationsträgern und die gewährten Leistungen werden nachrangig gewährt. Es ist der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die berufliche Teilhabe von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen geht. Dabei unterstützt es sowohl die Arbeitnehmer als auch die Interessenvertretungen und die Arbeitgeber. Ziel ist die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die dauerhafte Sicherung dieser Beschäftigungsverhältnisse.

Der Integrationsfachdienst (IFD) ist ein zentraler Ansprechpartner für (schwer-) behinderte Beschäftigte und deren Arbeitgeber zum Thema Behinderung und Arbeitsplatz. Gerade für Menschen mit einer seelischen Erkrankung ist jedoch die Hemmschwelle einen Grad der Behinderung zu beantragen sehr hoch, viele fürchten das Stigma, welches vermeintlich damit verbunden ist. Deshalb kann der IFD bei psychisch erkrankten Menschen auch ohne diesen Status tätig werden. (§192 Abs. 4 SGB IX) Der IFD ist somit ein wichtiger externer Partner im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Der zuständigen IFD kann über www.integrationsaemter.de/ifd unter Angabe der jeweiligen Postleitzahl des Arbeitsortes gefunden werden.

Der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (BApK) hat ein telefonisches Angebot zur Selbsthilfeberatung ausgebaut. Dort haben Betroffene, Angehörige, aber auch Personen aus dem Betrieb die Möglichkeit sich erste Informationen zur Hilfe und Unterstützung einzuholen.
SeeleFon Tel: 0180 5950 951

Kostenfrei Informationen über die Erkrankung Depression. Darüber hinaus gibt es regional Akteure und Beratungsstellen
Telefon: 0800 33 44 533 oder weitere Informationen unter www.deutschedepressionshilfe.de

Wer eine medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahme beantragen möchte, steht oft vor einem Berg von Fragen: Wer ist eigentlich mein zuständiger Träger? Wer kommt für die Kosten der Maßnahme auf und mit wem muss ich Kontakt aufnehmen? 🤔

Hilfe im Informations- und Paragraphen-Dschungel bietet hier der „Reha-Zuständigkeitsnavigator“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR). Mithilfe der Website können Betroffene den voraussichtlich zuständigen Reha-Träger bestimmen und sich rund um das Thema informieren. 💡

Weitere Infos findet ihr hier ⬇️

https://www.vdk.de/permalink/85283

https://www.bar-frankfurt.de/service/reha-info-und-newsletter/reha-info-2022/reha-info-042022/tipps-tools/neuer-wegweiser.html

https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/_publikationen/reha_grundlagen/pdfs/AHPsych.barrierefrei.pdf